AGBs Personalvermittlung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Personalvermittlung                      Stand Juli 2014

Anmerkung zu gendergerechter Formulierung

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, betrifft die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form gewählt wurde.

 

  1. Geltung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle zwischen Personos e.U. (im Folgenden PERSONOS) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über Personalvermittlung. Abweichende oder widersprechende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn PERSONOS diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Der Vertragsabschluss bedarf der Schriftform, um rechtwirksam zu werden. Mündlich erteilte Aufträge sind nur dann verbindlich, wenn PERSONOS diese schriftlich bestätigt und der Kunde nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung der Auftragsbestätigung per Telefax oder E-Mail gewahrt. Ersatzweise kann der Vertrag auf Personalvermittlung auch ohne schriftliche Auftragsbestätigung geschlossen werden, wenn der Kunde mit einem Kandidaten, welcher durch PERSONOS vorgeschlagen wurde, einen Arbeitsvertrag schließt. Die AGB gelten in jedem Fall.

Der Kunde verpflichtet sich, die Eignung der Kandidaten, die durch PERSONOS vorgeschlagen wurden, zu prüfen. Der Kunde trägt mit Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem Arbeitnehmer die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. PERSONOS haftet nicht für Schäden, die sich wegen einer eventuellen Nichteignung der Kandidaten ergeben.

 

 

  1. Vertragsgegenstand

PERSONOS sucht im Auftrag des Kunden das entsprechend qualifizierte Personal. Dazu werden mit Kandidaten Laufbahngespräche, Interviews und teilweise Eignungsdiagnostika durchgeführt, um die Eignung für die entsprechende Stelle festzustellen. Die daraus entwickelten Dossiers werden zur Prüfung an den Kunden geleitet. Auf Wunsch erfolgen persönliche Vorstellungen der Kandidaten. Zusatzauskünfte und Referenzen werden bei Bedarf gerne bekannt gegeben. Hat sich ein vorgeschlagener Kandidat bereits beim Kunden beworben, so muss PERSONOS unverzüglich durch den Kunden in Kenntnis gesetzt werden. Der Kunde verpflichtet sich nach Übermittlung von Bewerberdossiers durch PERSONOS, diesem eine erste Rückmeldung innerhalb einer Frist von 10 Tagen zukommen zu lassen.
Kandidaten, die von PERSONOS vorgeschlagen werden, dürfen innerhalb von 12 Monaten nicht direkt oder indirekt beim Kunden beschäftigt werden. Anderenfalls stellt PERSONOS ein Vermittlungshonorar in der Höhe von 18 % des Jahresbruttogehaltes in Rechnung.

 

 

 

  1. Honorar

Kommt zwischen Kunden und einem unserer Kandidaten ein Vertrag auf Arbeitsleistung zustande, entsteht unser Anspruch auf das vereinbarte Vermittlungshonorar, welches auf Basis des Brutto-Jahresgehalts des Kandidaten inkl. Sonderzahlungen, Provisionen, Prämien, Zulagen und Zuschläge, berechnet wird und 18 Prozent dessen beträgt (exkl. MWSt.). Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto sofort nach Eingang zu bezahlen. Die Fälligkeit der Forderung wird mit Fakturierung und das Zahlungsziel mit 14 Tagen vereinbart. PERSONOS ist berechtigt, bei Verzug, Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Zinssatzes zu verlangen.

 

Kosten für Nebenleistungen wie Inserate, Anzeigen, etc. werden separat mit dem abgerechnet und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung seitens des Kunden. Die Kosten der Nebenleistungen gelten als Barauslagen und sind ohne Verzug vom Kunden an PERSONOS zu bezahlen.

 

Kosten für ausdrücklich gewünschte besondere Leistungen und Gutachten für Persönlichkeitsprofilanalysen, Aufmerksamkeitsbelastungstestungen, etc. werden ebenfalls separat berechnet und sind ohne Verzug vom Kunden zu bezahlen.

 

 

  1. Rückvergütung des Honorars

Wird der Vertrag auf Arbeitsleistung mit einem von PERSONOS vermittelten Mitarbeiter innerhalb der ersten zwei Monate seit Arbeitsbeginn aufgelöst, werden folgende Rückvergütungen gewährt.

 

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses innerhalb eines Monats:          50%

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses innerhalb zwei Monaten:        30%

 

Maßgeblich hierfür ist der vertraglich vereinbarte letzte Arbeitstag, nicht der Kündigungszeitpunkt.

 

  1. Diskretion und Schweigepflicht

Der Kunde verpflichtet sich zur absoluten Diskretion zu persönlichen und beruflichen Verhältnissen von PERSONOS vorgestellten Kandidaten. Dossiers und Bewerbungsunterlagen sind Eigentum von PERSONOS und dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden. Andernfalls kann PERSONOS eine Zahlung in Höhe des Honorars gemäß Ziffer 3 dieser AGB fordern. Referenzeinholungen des Kunden bei gegenwärtigen oder früheren Arbeitgebern bzw. anderen Personen dürfen nur mit Einverständnis des Kandidaten und PERSONOS erfolgen.

PERSONOS verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, soweit man nicht zu Weitergabe solcher befugt ist.  PERSONOS ist befugt, ihnen anvertraute und personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu verarbeiten und zu speichern.

 

  1. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis sowie über die Entstehung und dessen Wirksamkeit ist Wolfsberg. Österreichisches Recht gilt als vereinbart. Alle Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht davon betroffen. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine solche, zulässige Bestimmung treten, welche dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.